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Nutzungsbedingungen

OCTIV FITNESS (FIRMENEIGEN) LIMITED

SAAS-VEREINBARUNG

(SOFTWARE-AS-A-SERVICE)

WICHTIG - BITTE LESEN SIE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG DURCH, WENN SIE DIE SOFTWARE UND DIENSTE VON OCTIV FITNESS PROPRIETARY LIMITED KAUFEN, NUTZEN ODER DARAUF ZUGREIFEN

DIESE BEDINGUNGEN REGELN DIE NUTZUNG UND LIZENZIERUNG DER DIENSTE DURCH OCTIV FITNESS.

DURCH DEN ABSCHLUSS DES ELEKTRONISCHEN AKZEPTANZPROZESSES, DAS ANKLICKEN DER SCHALTFLÄCHEN "ABSENDEN" ODER "AKZEPTIEREN", DIE NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN ODER DIE ANDERWEITIGE ANNAHME DIESER BEDINGUNGEN ERKLÄREN SIE UND JEDE PARTEI, IN DEREN AUFTRAG SIE DIE DIENSTLEISTUNG KAUFEN (ZUSAMMEN ALS "SIE" "IHR" ODER "DER KUNDE" BEZEICHNET), DASS SIE FOLGENDES ZUSICHERN UND GEWÄHRLEISTEN:

SIE SIND BERECHTIGT, SICH SELBST UND JEDE ANDERE PARTEI, IN DEREN NAMEN SIE DEN DIENST UND/ODER DIE SOFTWARE NUTZEN, ZU VERPFLICHTEN; UND

SIE STIMMEN ZU, AN ALLE DIESE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN (EINSCHLIESSLICH DES GARANTIEAUSSCHLUSSES UND DER HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, DIE UNTEN AUFGEFÜHRT SIND) UNTER AUSSCHLUSS ALLER ANDEREN RECHTE UND PFLICHTEN.

Auslegung

1. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die gleiche Bedeutung, sofern sie nicht im Widerspruch zum Kontext stehen:

1.1. "Administratoren" sind die bevollmächtigten Vertreter des Kunden, die für die Verwaltung der Octiv Fitness Plattform verantwortlich sind und die den autorisierten Nutzern Zugriffsrechte, Rollen und Berechtigungen zuweisen oder zuweisen werden;

1.2. "Vertrag" bezeichnet diesen Software-as-a-Service-Vertrag;

1.3. "Berechtigte Nutzer" bezeichnet die Nutzer, die berechtigt sind, auf die Octiv Fitness Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, einschließlich des Personals des Kunden, der Dienstleistungsanbieter und der Mitglieder des Kunden, je nachdem;

1.4. "Geschäftstag" ist jeder Tag außer Samstag, Sonntag und einem öffentlichen Feiertag in der Republik Südafrika;

1.5. "Personenbezogene Daten des Kunden" bezeichnet alle personenbezogenen Daten, die von Octiv Fitness als Auftragnehmer im Namen des Kunden gemäß oder in Verbindung mit dem Vertrag verarbeitet werden;

1.6. "Vertrauliche Daten" sind alle Daten und Informationen, einschließlich personenbezogener Daten des Kunden, Materialien, Arbeiten, Ausdrücke, Bilder oder anderer Inhalte, die (a) vom Kunden oder von autorisierten Nutzern oder im Namen des Kunden hochgeladen, eingereicht, gepostet, übertragen, übermittelt oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden, oder (b) vom Lieferanten für den Kunden oder autorisierte Nutzer gemäß diesem Vertrag gesammelt, heruntergeladen oder anderweitig empfangen werden;

1.7. "Vertrauliche Informationen" sind die Bedingungen dieser Vereinbarung und alle anderen Informationen, die eine Partei der anderen offenbart, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Produkte, Dienstleistungen, Produktdesigns, Preise und Kosten, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Entwicklungspläne, Techniken, Prozesse, Programme, Daten, Kundenlisten, Finanzinformationen, Vertriebs- und Marketingpläne, Geschäftsmöglichkeiten, Personaldaten, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, Vorabprodukte und alle anderen Informationen, die der empfangenden Partei vernünftigerweise bekannt sind, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Erfindungen, Entwicklungspläne, Techniken, Verfahren, Programme, Software, Daten, Kundenlisten, Finanzinformationen, Vertriebs- und Marketingpläne, Geschäftsmöglichkeiten, Personaldaten, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, Vorabversionen von Produkten und alle sonstigen Informationen, von denen die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise wissen müsste, dass sie vertrauliche, geschützte oder Geschäftsgeheimnisse der offenlegenden Partei sind.

1.8. "Datenschutzgesetzgebung" bezeichnet die Datenschutzgesetze, die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen des Vertrags gelten, insbesondere das POPIA und, falls anwendbar, die GDPR;

1.9. "Datum des Inkrafttretens" bezeichnet das Datum, an dem der Kunde ein von Octiv Fitness online zur Verfügung gestelltes elektronisches Annahmeformular oder -verfahren ausfüllt, in dem der Kunde auf die Schaltflächen "SUBMIT" oder "ACCEPT" klickt, oder alternativ jede Partei, die diesen Vertrag unterzeichnet, oder ein Kunde, der eine der Dienstleistungen nutzt oder auf andere Weise die Annahme dieser Bedingungen anzeigt;

1.10. "GDPR" bezeichnet die EU-Datenschutzgrundverordnung 206/679;

1.11. "Geistiges Eigentum" bezeichnet anonymisierte Daten, die über die Octiv Fitness Plattform generiert werden, Urheberrechte, Patente, Marken, Designs oder Modelle, Handelsmuster, Handelsnamen und jede andere Art von geistigem Eigentum und alle Rechte daran (einschließlich der Anträge und Rechte, diese zu erhalten oder zu nutzen), die von Octiv Fitness in Verbindung mit seinem Geschäft genutzt und/oder gehalten werden, unabhängig davon, ob sie derzeit genutzt werden, und/oder alle anderen Rechte an solchem geistigen Eigentum;

1.12. "Octiv Fitness Platform" bezeichnet die von Octiv Fitness entwickelte und im Besitz von Octiv Fitness befindliche cloudbasierte Softwarelösung, die Fitnesseinrichtungen ein integriertes Geschäftsmanagement-Tool und eine CRM-Plattform bietet;

1.13. "Parteien" bezeichnet die Parteien dieses Vertrags, d. h. den Kunden und Octiv Fitness gemeinsam, wobei jede Partei eine Partei ist;

1.14. "Personenbezogene Daten" sind personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO;

1.15. "POPIA" bezeichnet das südafrikanische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten (Protection of Personal Information Act 4 of 2013) in seiner jeweils geänderten oder ergänzten Fassung;

1.16. "Octiv Fitness" bezeichnet Octiv Fitness (Proprietary) Limited mit der Unternehmensregistrierungsnummer 2014/173315/ 07 t/a Octiv Fitness, ein nach dem Gesellschaftsrecht der Republik Südafrika gegründetes Privatunternehmen mit der eingetragenen Anschrift 6 Lowlands Avenue, Tokai, Western Cape, 7945, E-Mail: [email protected];

1.17. "Dienstleistungen" bezeichnet die von der Octiv Fitness Plattform angebotenen Dienstleistungen und Funktionen, wie in Klausel 3 beschrieben, die von Octiv Fitness an den Kunden im Rahmen des jeweiligen Abonnementpakets und dieses Vertrags geliefert werden;

1.18. "Abonnementpaket" bezeichnet das in Klausel 3 beschriebene Abonnementpaket; und

1.19. "Abonnementgebühren" sind die vom Kunden an Octiv Fitness zu zahlenden Abonnementgebühren gemäß dem in Anhang A beschriebenen ausgewählten Abonnementpaket.

2. In diesem Abkommen schließen Wörter im Singular auch den Plural ein und umgekehrt, Wörter im männlichen Geschlecht auch das weibliche und das sächliche Geschlecht und umgekehrt, und Wörter im Sinne von Personen schließen Personengesellschaften, Trusts und juristische Personen ein und umgekehrt.

3. Die Überschriften der Absätze dieses Abkommens dienen lediglich der Bezugnahme und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der Bestimmungen, auf die sie sich beziehen.

4. Jede der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen ist unabhängig von den anderen Bestimmungen auszulegen, so dass, wenn eine der Bestimmungen dieses Vertrages als rechtswidrig, ungültig und/oder nicht durchsetzbar befunden wird, eine solche Feststellung keine Auswirkungen auf die anderen Bestimmungen dieses Vertrages hat, die alle in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleiben.

5. Handelt es sich bei einer Bestimmung in einer Begriffsbestimmung um eine materiellrechtliche Bestimmung, die einer Partei Rechte oder Pflichten auferlegt, so ist sie so zu behandeln, als wäre sie eine materiellrechtliche Bestimmung im Hauptteil des Abkommens, auch wenn sie nur in der Auslegungsklausel enthalten ist.

Zweck dieser Vereinbarung

1. Octiv Fitness bietet Cloud-basierte Software-Anwendungslösungen für Fitnesseinrichtungen wie den Kunden an.

2. Octiv Fitness hat die Octiv Fitness Plattform entwickelt und verfügt über das Fachwissen, um die Dienstleistung(en) für den Kunden bereitzustellen.

3. Der Kunde möchte Octiv Fitness damit beauftragen, die Dienstleistung gemäß den Bedingungen dieses Vertrags und Anhang A zu erbringen.

Beschreibung und Nutzung der Dienste

1. Die Octiv Fitness-Plattform ist eine Software-as-a-Service-Lösung. Die wichtigsten Merkmale und Funktionen des Dienstes sind auf unserer Website unter https://octivfitness.com/features beschrieben. Der Dienst bietet seinen Kunden ein integriertes Geschäftsverwaltungs- und CRM-Tool, in das alle Funktionen integriert sind und das standardmäßig angeboten wird.

2. Der Dienst ist in der Lage, die vom Kunden und seinen autorisierten Benutzern erfassten vertraulichen Daten zu hosten, zu verwalten, zu sammeln und zu verarbeiten.

3. Der Dienst wird auf der Basis eines Abonnements pro Benutzer angeboten. Nach der Auswahl des Abonnementpakets durch den Kunden und der Zahlung der Abonnementgebühr ist der Kunde berechtigt, den Dienst für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.

4. Octiv Fitness gewährt dem Kunden hiermit ein begrenztes, widerrufliches, nicht exklusives und nicht übertragbares Recht auf Zugang und Nutzung des Dienstes für die Dauer des Abonnements.

5. Jede Lizenz, die Octiv Fitness dem Kunden in Bezug auf den Service und im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt, unterliegt den folgenden Bestimmungen:

5.1. Zulässige Nutzung. Der Kunde ist nur berechtigt, den Dienst für geschäftliche Zwecke zu nutzen und darf nicht: (i) Spam oder anderweitig duplizierende oder unaufgeforderte Nachrichten zu versenden, die gegen geltende Gesetze verstoßen; (ii) rechtsverletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig ungesetzliches oder unerlaubtes Material zu versenden oder zu speichern, einschließlich Material, das für Kinder schädlich ist, Inhalte für Erwachsene oder die die Privatsphäre Dritter verletzen; (iii) Material zu versenden oder zu speichern, das Softwareviren, Würmer, trojanische Pferde oder andere schädliche Computercodes, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme enthält; (iv) die Integrität oder Leistung des Dienstes oder der darin enthaltenen vertraulichen Daten zu stören oder zu unterbrechen; oder (v) zu versuchen, unbefugten Zugang zu den Diensten oder den damit verbundenen Systemen oder Netzwerken zu erhalten.

5.2. Benachrichtigung über unbefugte Nutzung. Der Kunde ist verpflichtet, Octiv Fitness unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sobald er von einer unbefugten Nutzung des Dienstes Kenntnis erlangt, und Octiv Fitness alle Informationen und Unterstützung zukommen zu lassen, die in diesem Zusammenhang angemessenerweise erforderlich sind.

5.3. Keine Änderungen. Der Kunde darf weder direkt noch indirekt versuchen, den Dienst anzupassen, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke zu erstellen, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren (soweit Software kompiliert wird), noch versuchen, von Octiv Fitness zum Schutz des Dienstes eingesetzte Maßnahmen (wie z. B. Obfuskation) zu überwinden.

Abonnementpakete und Abonnementgebühren

1. Unser Abonnementpaket pro Benutzer funktioniert nach einem abgestuften Modell und wird den Kunden auf einem monatlichen, vierteljährlichen oder jährlichen Abonnementplan angeboten.

1.1. Monatliches Abonnementpaket: Die Zahlung der monatlichen Abonnementgebühr erfolgt ausschließlich per vorautorisierter Kreditkartenabbuchung oder per Bankeinzug, und das Abonnement verlängert sich automatisch um jeden Kalendermonat, es sei denn, der Kunde kündigt schriftlich mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen während des vorangegangenen Kalendermonats die Nichtverlängerung an. Der Kunde wird automatisch mit der jeweiligen monatlichen Abonnementgebühr für jeden Monat oder Teilmonat, in dem das Abonnement von Monat zu Monat läuft, belastet.

1.2. Vierteljährliches Abonnement-Paket: Die Zahlung der monatlichen Abonnementgebühr muss per vorautorisierter Kreditkartenabbuchung oder per Lastschriftverfahren erfolgen, und das Abonnement verlängert sich automatisch alle 3 (drei) Monate ab dem Datum des Inkrafttretens, es sei denn, der Kunde kündigt schriftlich mit einer Frist von 30 (dreißig) Kalendertagen die Nichtverlängerung an. Dementsprechend muss die Mitteilung über die Nichtverlängerung innerhalb des zweiten Monats des betreffenden Quartals bei Octiv Fitness eingehen. Dem Kunden wird die vierteljährliche Abonnementgebühr automatisch im Voraus für jedes Quartal berechnet, in dem das vierteljährliche Abonnement in Kraft ist.

1.3. Jahresabonnement-Paket: Bei Zahlung per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren verlängert sich das Abonnement automatisch zu Beginn jedes folgenden Jahrestages des Inkrafttretens, es sei denn, der Kunde teilt mindestens drei (3) Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen Jahresabonnements schriftlich seine Nichtverlängerung mit.

1.3.1. Wenn das Abonnement für ein Jahr gilt und die Zahlung per EFT oder direkter Zahlung einer Rechnung von Octiv Fitness erfolgt, ist die Zahlung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Darüber hinaus verlängert sich das Abonnement automatisch zu Beginn jedes darauf folgenden Jahrestages des Datums des Inkrafttretens, es sei denn, der Kunde teilt mindestens drei (3) Kalendermonate vor Ablauf des aktuellen Jahresabonnements schriftlich mit, dass er es nicht verlängern möchte.

2. Auswahl der Abonnementpakete: Der Kunde teilt Octiv Fitness schriftlich per E-Mail an einen autorisierten Vertriebsmitarbeiter von Octiv Fitness mit, welches Abonnementpaket er am Tag des Inkrafttretens abonnieren möchte.

3. Änderung des Abonnementpakets: Nachdem der Kunde eine erste Auswahl getroffen hat, kann der Kunde sein Abonnementpaket durch schriftliche Mitteilung an Octiv Fitness (entweder per E-Mail oder über die Octiv Fitness Plattform und/oder die Website) mit Wirkung zum Ende des folgenden Kalendermonats erhöhen oder herabstufen. Das Upgrade oder die Herabstufung unterliegt der Zustimmung des Kunden zu den besonderen Bedingungen, die für das neue Abonnementpaket gelten.

4. Als Gegenleistung für das Abonnementpaket zahlt der Kunde an Octiv Fitness die anwendbaren Abonnementgebühren, wie in Anhang A dieser Vereinbarung aufgeführt.

5. Fakturierung der Abonnementgebühren: Falls zutreffend, stellt Octiv Fitness dem Kunden regelmäßig Rechnungen auf monatlicher, vierteljährlicher oder jährlicher Basis im Voraus aus, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

6. Erhöhungen der Abonnementgebühren: Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Abonnementgebühren an jedem Jahrestag des Datums des Inkrafttretens überprüft und erhöht werden können, wenn die Laufzeit dieser Vereinbarung über den ersten Jahrestag des Datums des Inkrafttretens hinausgeht.

7. Steuern: Zusätzlich zu den Abonnementgebühren und vorbehaltlich des Erhalts einer gültigen Steuerrechnung hat der Kunde alle anwendbaren Steuern und Abgaben in Bezug auf die Dienste zu zahlen.

8. Kosten: Alle Kosten, die Octiv Fitness im Zuge der Erbringung der Dienstleistungen entstehen, werden vom Kunden im Voraus vereinbart und in die Rechnungen von Octiv Fitness aufgenommen.

9. Allgemein: Alle Zahlungen, die der Kunde an Octiv Fitness im Rahmen dieses Vertrages zu leisten hat, sind vom Kunden zu leisten:

9.1. ohne Aufrechnung oder Abzug jeglicher Art und

9.2. auf das Bankkonto von Octiv Fitness, dessen Einzelheiten von Octiv Fitness entweder auf der Rechnung oder durch schriftliche Mitteilung mitgeteilt werden.

10. Überfällige Beträge: Wenn ein vom Kunden im Rahmen dieses Vertrags zu zahlender Betrag nicht bei Fälligkeit gezahlt wird, ist Octiv Fitness berechtigt, den Zugang zur Octiv Fitness Plattform zu sperren, die Dienstleistungen zu kündigen und Zinsen auf diese ausstehenden Beträge in Höhe von 2 % (zwei Prozent) pro Monat ab dem Datum des Verzugs zu erheben. Die Zinsen werden am selben Tag eines jeden Monats auf die fälligen Beträge berechnet und kapitalisiert, bis der Kunde den Verzug vollständig behoben hat.

Beginn, Dauer und Beendigung

1. Dieser Vertrag tritt am Tag des Inkrafttretens in Kraft und bleibt für die Dauer des jeweiligen Abonnementpakets und bis zur Kündigung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags in Kraft.

2. Bei Beendigung dieses Abkommens aus irgendeinem Grund:

2.1. werden alle ausstehenden Beträge gegenüber einer der Vertragsparteien sofort fällig und zahlbar, ohne dass eine Aufforderung oder eine weitere Mitteilung irgendeiner Art erfolgt, worauf die Vertragsparteien ausdrücklich verzichten; und

2.2. Beide Parteien löschen unverzüglich alle elektronischen Kopien und vernichten alle Ausdrucke aller in ihrem Besitz befindlichen vertraulichen Daten oder vertraulichen Informationen, zu deren Aufbewahrung sie nicht nach geltendem Recht oder aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung verpflichtet sind.

3. Die Beendigung oder das Auslaufen dieses Abkommens hat keine Auswirkungen auf Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlungs- und Entschädigungsverpflichtungen, die gemäß den Bestimmungen dieses Abkommens vor dem Datum der Beendigung dieses Abkommens entstanden sind.

Octiv Fitness Verpflichtungen

1. Octiv Fitness soll:

1.1. Unterstützen Sie den Kunden bei der Einrichtung der Octiv Fitness Plattform;

1.2. die hierin beschriebenen Dienste bereitzustellen und verfügbar zu machen;

1.3. eine Kontaktstelle zu benennen;

1.4. die Dienstleistungen fachmännisch und mit professioneller Sorgfalt und Geschicklichkeit zu erbringen und dabei vollständig ausgebildetes, qualifiziertes, kompetentes und erfahrenes Personal einzusetzen;

1.5. die Octiv Fitness-Plattform über einen sicheren, seriösen und zuverlässigen Hosting-Dienstleister zu hosten;

1.6. sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, alle Helpdesk-Tickets innerhalb von 24 Stunden zu beantworten;

1.7. technische Unterstützung per Telefon und E-Mail an Wochentagen zwischen 9.00 und 17.00 Uhr südafrikanischer Zeit zu leisten, wobei Feiertage ausgenommen sind; und

1.8. sich nach besten Kräften bemühen, den Dienst aufrechtzuerhalten und etwaige Ausfallzeiten oder Fehler, die seine Leistung beeinträchtigen, während der Laufzeit dieses Vertrags zu minimieren.

Verpflichtungen der Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet:

1.1. eine Kontaktstelle zu benennen;

1.2. die verantwortlichen Administratoren und autorisierten Benutzer zu ernennen; und

1.3. Octiv Fitness jegliche Unterstützung und Zusammenarbeit zukommen zu lassen, damit Octiv Fitness die Dienstleistungen erbringen kann.

2. Um die Dienstleistung zu erbringen, muss der Kunde:

2.1. alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Tätigkeiten im Rahmen dieses Abkommens einzuhalten;

2.2. alle anderen Pflichten des Kunden, die in diesem Vertrag festgelegt sind, rechtzeitig und effizient auszuführen. Im Falle von Verzögerungen bei der Bereitstellung der von den Parteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden wird Octiv Fitness die zusätzliche Zeit eingeräumt, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen angemessenerweise erforderlich ist;

2.3. dafür zu sorgen, dass die autorisierten Nutzer den Dienst in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung und des Datenverarbeitungszusatzes nutzen, und ist für jeden Verstoß eines autorisierten Nutzers gegen diese Vereinbarung verantwortlich;

2.4. sicherstellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den relevanten Spezifikationen entsprechen, die von Octiv Fitness von Zeit zu Zeit bereitgestellt werden;

2.5. auf die Nutzung einer Lizenz pro Benutzer beschränkt sein und der Kunde und seine autorisierten Benutzer dürfen ihre Benutzernamen oder Anmeldedaten nicht mit anderen Personen teilen;

2.6. die alleinige Verantwortung für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Links von seinen Systemen zu den Octiv Fitness-Rechenzentren sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus oder in Verbindung mit den Netzwerkverbindungen oder Links des Kunden ergeben oder durch das Internet verursacht werden;

2.7. für alle Nutzungen der Dienste, direkt oder indirekt, verantwortlich und haftbar sein. Insbesondere und ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, ist der Kunde verantwortlich und haftbar für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen seiner Mitglieder, Einzelpersonen und Aufsichtsbehörden in Bezug auf die Erhebung und Verarbeitung von Daten und personenbezogenen Daten;

2.8. seine Verpflichtungen als verantwortliche Stelle oder verantwortliche Partei im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze und der Bestimmungen des Octiv-Zusatzes zur Datenverarbeitung zu erfüllen.

Geistiges Eigentum

1. Bereits bestehendes geistiges Eigentum, das sich vor Abschluss dieses Abkommens im Besitz einer Vertragspartei befand, bleibt Eigentum der betreffenden Vertragspartei.

2. Octiv Fitness ist und bleibt Eigentümer aller Rechte, Titel und Anteile an dem geistigen Eigentum, den Berichten, Skizzen, Diagrammen, Texten, dem Know-how, den Konzepten, den Konzeptnachweisen, den Grafiken, der Software, den Algorithmen, den Methoden, den Prozessen oder anderen Technologien, die von Octiv Fitness (oder einem Dritten, der im Namen von Octiv Fitness handelt) gemäß dieser Vereinbarung im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden bereitgestellt oder entwickelt wurden, einschließlich Änderungen, Änderungen, Erweiterungen, Verbesserungen oder abgeleitete Werke des Vorgenannten, unabhängig davon, wer sie zuerst konzipiert oder in die Praxis umsetzt, und das gesamte geistige Eigentum an dem Vorgenannten (zusammenfassend "das geistige Eigentum von Octiv Fitness") gehört Octiv Fitness und ist das uneingeschränkte Eigentum von Octiv Fitness.

3. Octiv Fitness macht sich keine Inhalte zu eigen, die von den Kundenadministratoren und/oder autorisierten Nutzern bereitgestellt oder hochgeladen werden. Octiv Fitness fungiert lediglich als Verwahrer der Inhalte.

4. Octiv Fitness erkennt an, dass vorbehaltlich der geltenden Datenschutzgesetze alle nicht anonymisierten Inhalte, die vom Kunden, den Administratoren und den autorisierten Nutzern hochgeladen werden, weiterhin Eigentum des Kunden sind und dass Octiv Fitness keinen Anspruch, kein Recht, keinen Titel und kein Interesse an den Inhalten hat, die von den vorgenannten Parteien auf die Octiv Fitness Plattform hochgeladen werden.

5. Octiv Fitness ist jedoch Eigentümer aller anonymisierten Daten, die über die Octiv Fitness Plattform generiert werden, und gewährt dem Kunden das Recht, diese anonymisierten Daten ausschließlich für seine eigenen Geschäftszwecke zu verwenden.

Garantien und Haftungsausschlüsse

1. Jede Partei garantiert und sichert der anderen hiermit zu, dass:

1.1. Es handelt sich um ein gültiges und bestehendes Unternehmen, das nach den Gesetzen des Landes, in dem es gegründet wurde, eingetragen ist;

1.2. er über alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten verfügt, um diesen Vertrag auszuführen und umzusetzen, und alle erforderlichen Befugnisse und Vollmachten besitzt, um seinen Verpflichtungen gemäß diesem Vertrag nachzukommen;

1.3. der Abschluss dieser Vereinbarung nicht zu einem Verstoß gegen die Bedingungen und Bestimmungen anderer schriftlicher oder mündlicher Vereinbarungen führt, an denen die betreffende Partei beteiligt ist; und

1.4. die Ausführung und Durchführung dieses Abkommens durch alle erforderlichen Maßnahmen seitens der betreffenden Partei ordnungsgemäß genehmigt wurde und dieses Abkommen, wenn es von den Parteien ordnungsgemäß ausgeführt und durchgeführt wird, eine rechtliche und verbindliche Verpflichtung der Parteien darstellt, die gemäß seinen Bestimmungen durchsetzbar ist.

2. Keine anderen registrierten Nutzer (d.h. andere Kunden, die die Dienste nutzen) haben Zugang zu nicht anonymisierten Daten über die Nutzung der Kunden. Kein nicht-technisches Personal von Octiv Fitness hat Zugang zu vertraulichen Daten.

3. Octiv Fitness garantiert nicht, dass der Service oder irgendeine Funktion der Octiv Fitness Plattform fehlerfrei oder ununterbrochen ist, dass jegliche Defekte korrigiert werden, oder dass Ihre Nutzung der Octiv Fitness Plattform bestimmte Ergebnisse liefert. Die Octiv Fitness Plattform, ihr Inhalt und ihr Service werden auf einer "as-is" und "as-available" Basis geliefert und bereitgestellt.

4. Der Kunde versteht und stimmt zu, dass er die Octiv Fitness Plattform und den Service auf eigenes Risiko nutzt und dass der Kunde die alleinige Verantwortung für alle möglichen Konsequenzen trägt, die eine solche Nutzung oder ein solcher Missbrauch mit sich bringen kann oder zur Folge hat. Alle Verantwortlichkeiten und Haftungen gegenüber Nutzern, Kunden und Dritten verbleiben ausschließlich beim Kunden, ohne Rückgriff auf Octiv Fitness Platform, seine Eigentümer und seine Mitarbeiter.

5. Octiv Fitness übernimmt keine weiteren Garantien gegenüber dem Kunden.

Ausschließlichkeit

Es handelt sich um einen nicht-exklusiven Vertrag; dementsprechend kann der Kunde andere Dienstleister mit denselben oder ähnlichen Dienstleistungen beauftragen und Octiv Fitness kann dieselben oder ähnliche Dienstleistungen für jeden anderen Kunden erbringen.

Begrenzung der Haftung

Octiv Fitness haftet unter keinen Umständen gegenüber dem Kunden für Kosten, Ansprüche, Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte, extrinsische, besondere, strafende, exemplarische oder Folgeschäden jeglicher Art), Strafen, Klagen, Urteile, Prozesse, Ausgaben, Auslagen, Bußgelder oder andere Beträge, die der Kunde erleidet oder erleiden kann (oder mit denen er bedroht werden kann) als Folge von, ob direkt oder indirekt, Handlungen oder Unterlassungen im Zuge oder in Verbindung mit der Durchführung dieses Vertrags oder im Zuge der Erfüllung oder Ausübung der Verpflichtungen oder Rechte der Parteien oder ihrer Angestellten, Vertreter, professionellen Berater oder Beauftragten im Rahmen dieses Vertrags oder der Beendigung dieses Vertrags aus irgendeinem Grund, die über den Betrag hinausgehen, der im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung von Octiv Fitness erstattet wird.

Keine Folgeschäden

Unter keinen Umständen haftet eine der Vertragsparteien für indirekte, extrinsische, besondere, strafende, strafbewehrte, beispielhafte oder Folgeschäden gleich welcher Art und gleich welcher Ursache (unabhängig davon, ob sie sich aus einem Vertrag, einem Delikt oder anderweitig ergeben und unabhängig davon, ob der Verlust oder Schaden tatsächlich vorhergesehen wurde oder vernünftigerweise vorhersehbar war), einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Gewinneinbußen, und unabhängig davon, ob er auf fahrlässige (einschließlich grob fahrlässige) Handlungen oder Unterlassungen der betreffenden Partei oder ihrer Bediensteten, Vertreter oder Auftragnehmer oder anderer Personen, für deren Handlungen die betreffende Partei anderweitig gesetzlich haftbar ist, zurückzuführen ist.

Entschädigung

Der Kunde hält Octiv Fitness (einschließlich seiner Anteilseigner, Direktoren und Angestellten, zu deren Gunsten dies eine jederzeit schriftlich annehmbare Vereinbarung darstellt) hiermit schadlos gegenüber jeglichen Ansprüchen Dritter auf Kosten, Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte, extrinsische, besondere, strafende, (einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte, extrinsische, spezielle, strafende oder exemplarische Verluste oder Schäden jeglicher Art), Strafen, Klagen, Urteile, Prozesse, Ausgaben, Auslagen, Bußgelder oder andere Beträge, die sich aus den vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, die auf der Octiv Fitness Plattform veröffentlicht werden, aus der Nutzung der Octiv Fitness Plattform durch seine Kunden oder aus der Verletzung seiner Verpflichtungen oder Pflichten im Rahmen dieses Vertrags ergeben.

Vertraulichkeit

1. Die Parteien erkennen an, dass die zwischen ihnen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ausgetauschten vertraulichen Informationen, einschließlich aller Informationen, die sich auf die Geschäftstätigkeiten und den Betrieb jeder der Parteien beziehen, streng vertraulich ausgetauscht wurden.

2. Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Vertragspartei erhalten hat, zu wahren und zu schützen.

3. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, wie sie nachstehend vorgesehen ist, bleibt für die Parteien ungeachtet der Beendigung dieses Abkommens aus irgendeinem Grund verbindlich.

Verstoß gegen

1. Sollte eine der Parteien ("die säumige Partei")

1.1. eine Insolvenzhandlung im Sinne des Insolvenzgesetzes von 1936 begehen; oder

1.2. vorläufig oder endgültig, zwangsweise oder freiwillig aufgelöst oder unter gerichtliche Verwaltung gestellt werden; oder

1.3. einen Vergleich mit der Gesamtheit seiner Gläubiger abschließen; oder

1.4. Gegenstand eines Beschlusses über die Auflösung oder Abwicklung des Unternehmens sein; oder

1.5. gegen eine der Bedingungen dieser Vereinbarung verstoßen, so ist die andere Partei ("die geschädigte Partei") im Falle der Klauseln 15.1.1 bis 15.1.5 (jeweils einschließlich) und im Falle der Klausel 15.1.5, wenn die säumige Partei diesen Verstoß nicht innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Aufforderung durch die geschädigte Partei behoben hat, die Erfüllung des Vertrages zu verlangen oder den Vertrag durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung an die säumige Partei zu kündigen, unbeschadet aller anderen Rechtsmittel, die der geschädigten Partei zur Verfügung stehen.

Schiedsgerichtsbarkeit

1. Abgesehen von den Bestimmungen dieses Vertrags, die eigene Rechtsbehelfe vorsehen, oder wenn ein solches Verfahren erfolglos bleibt oder das Ergebnis nicht bindend ist, kann jede Partei die Angelegenheit an ein Schiedsgericht verweisen, das im Sinne dieser Klausel 16 durchgeführt wird.

2. Das Schiedsverfahren findet in Kapstadt gemäß den Bestimmungen der Arbitration Foundation of South Africa ("AFSA") und statt:

2.1. das Schiedsverfahren ist formlos; und

2.2. Es liegt im Ermessen des Schiedsrichters, das Verfahren für die Schiedsverhandlung zu bestimmen.

3. Die Ernennung des Schiedsrichters wird zwischen den Parteien vereinbart, doch wenn sie sich nicht innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen nach Beantragung des Schiedsverfahrens einigen, ist jede der Parteien berechtigt, den derzeitigen Präsidenten des Legal Practice Counsel in Kapstadt zu ersuchen, die Ernennung vorzunehmen, der bei seiner Ernennung die Art der Streitigkeit berücksichtigen wird.

4. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und bindend und kann nicht angefochten werden.

5. Die Vertragsparteien erkennen an und kommen überein, dass die Bestimmungen dieser Klausel keine von ihnen daran hindern, gegen die jeweils andere Partei vor einem zuständigen Gericht zu klagen, wenn dringender und einstweiliger Rechtsschutz beantragt wird.

Höhere Gewalt

1. Mit Ausnahme der Verpflichtung zur Zahlung fälliger und geschuldeter Beträge haftet keine der Vertragsparteien für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der säumigen Vertragspartei liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Erdbeben, Arbeitskämpfe, Maßnahmen staatlicher Stellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen aufgrund von Zollvorschriften oder einer Änderung von Zollvorschriften), Aufruhr, Krieg, Terrorismus, Feuer, Epidemien oder andere Umstände, die außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegen.

2. Die Pflichten und Rechte der säumigen Vertragspartei verlängern sich um den Zeitraum, in dem das Ereignis die Vertragspartei an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert hat; überschreitet dieser Zeitraum 60 (sechzig) Tage, so ist jede Vertragspartei berechtigt, das Abkommen durch schriftliche Mitteilung unverzüglich zu kündigen, solange die Vertragspartei an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist.

Allgemein

1. Keine Lockerung, Nachsicht oder Konzession, die eine Vertragspartei der anderen in bezug auf eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Abkommen gewährt, stellt eine Novation irgendeines Teils dieses Abkommens dar oder beeinträchtigt in sonstiger Weise die Rechte, die die die Lockerung, Nachsicht oder Konzession gewährende Vertragspartei gegenüber der/den Vertragspartei(en) hat, zu deren Gunsten eine solche Gewährung erfolgt ist, oder weicht davon ab.

2. Eine Änderung, Ergänzung oder vereinbarte Aufhebung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt und von den Parteien oder in ihrem Namen unterzeichnet ist.

3. Geltendes Recht: Das Abkommen wird in allen Aspekten gemäß den Gesetzen der Republik Südafrika ausgelegt und geregelt.

4. Gerichtsstand: Die Vertragsparteien erklären sich mit der Zuständigkeit der südafrikanischen Gerichte für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit diesem Abkommen einverstanden.

5. Treu und Glauben: Die Vertragsparteien verpflichten sich, in ihren Beziehungen zueinander nach Treu und Glauben zu handeln.

6. Keine Abtretung: Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei ihre Rechte abzutreten oder ihre Verpflichtungen im Rahmen dieses Abkommens zu delegieren.

7. Keine Zusicherung: Soweit gesetzlich zulässig, ist keine Vertragspartei durch ausdrückliche oder stillschweigende oder stillschweigende Bestimmungen, Zusicherungen, Garantien, Versprechen oder dergleichen, die hier nicht aufgeführt sind, gebunden, unabhängig davon, ob sie den Vertrag herbeigeführt haben und/oder ob sie fahrlässig waren oder nicht.

8. Ausfertigungen: Dieses Abkommen kann in mehreren Ausfertigungen ausgefertigt werden, die alle zusammen ein und dasselbe Instrument darstellen.

9. Zustellungsanschrift: Alle Mitteilungen, Genehmigungen, Ersuchen, Ermächtigungen, Anordnungen oder sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Abkommens bedürfen der Schriftform und sind an die in Abschnitt 1 genannten oder anderweitig schriftlich festgelegten Anschriften der Vertragsparteien zu richten und gelten für alle Zwecke als zugestellt und erteilt:

9.1. am Tag der Zustellung, wenn diese per E-Mail erfolgt;

9.2. am Tag der Zustellung, wenn sie der Vertragspartei, an die sie gerichtet ist, persönlich übergeben werden;

9.3. 1 (ein) Werktag nach Hinterlegung bei einem kommerziellen Nachttransportunternehmen mit schriftlicher Empfangsbestätigung; oder

9.4. 5 (fünf) Werktage nach dem Absendedatum, unabhängig davon, ob sie tatsächlich empfangen wurde oder nicht, wenn sie per Einschreiben oder Einschreiben mit Rückschein oder auf einem anderen schnellen Postweg, für den eine Empfangsbestätigung vorliegt, an die Kontaktperson unter der Anschrift der Vertragspartei, an die sie gerichtet ist, gesendet wurde.

10. Gesamte Vereinbarung: Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Zusicherungen der Parteien in Bezug auf die in dieser Vereinbarung dargelegten Transaktionen, die alle ausgeschlossen sind, mit Ausnahme von arglistigen Falschaussagen. Die Parteien erkennen an, dass zum Zeitpunkt dieses Vertrages keine verbindlichen Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrages bestehen, es sei denn, dies ist in diesem Vertrag vorgesehen.

ANHANG A: ABONNEMENTPAKETE PRO BENUTZER

Format = Anzahl der Nutzer: Gebühr
Nutzer = Personalkonten der Kunden + aktive und suspendierte Konten der Kundenmitglieder

Südafrika (ohne MwSt.):

1 - 65: R1000 p/m
66 - 100: R1500 p/m
101 - 135: R2000 p/m
136 oder mehr: R2400 p/m

Vereinigtes Königreich:

1 - 50: GBP 65 p/m
51 - 75: GBP 100 p/m
76 - 100: GBP 130 p/m
101 - 130: GBP 170 p/m
131 - 160: GBP 200 p/m
161 oder mehr: GBP 260 p/m

Rest der Welt:

1 - 50: USD 75 p/m
51 - 75: USD 100 p/m
76 - 100: USD 150 p/m
101 - 150: USD 255 p/m
151 oder mehr: USD 300 p/m